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   BGH, 14.05.1980 - 2 ARs 119/80   

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BGH, 14.05.1980 - 2 ARs 119/80 (https://dejure.org/1980,15712)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1980 - 2 ARs 119/80 (https://dejure.org/1980,15712)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1980 - 2 ARs 119/80 (https://dejure.org/1980,15712)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichtes bezüglich des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung - Begriff "mit der Sache befasst" bei der Zuständigkeitsermittlung eines Gerichts - Zuständigkeit des Gerichts in dessen Bezirk sich die Vollzugsanstalt befindet

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des

    Auszug aus BGH, 14.05.1980 - 2 ARs 119/80
    An der danach begründeten Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer Stuttgart für die Entscheidung über den Widerruf änderte sich nichts, als der Verurteilte am 19. Dezember 1979 nach Mannheim verlegt wurde (BGHSt 26, 165, 166) [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75].

    Ein vorübergehender Aufenthalt in diesem Sinne ist etwa dann gegeben, wenn eine Verschubung einen Zwischenaufenthalt in einer Anstalt erforderlich macht oder der Verurteilte wegen einer dringend notwendigen ärztlichen Untersuchung für einige Tage oder Wochen in einer hierfür besonders geeigneten Anstalt untergebracht wird (vgl. BGHSt 26, 165, 166 [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75]; 26, 278, 279 [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75]; BGH in NJW 1976, 249).

  • BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus BGH, 14.05.1980 - 2 ARs 119/80
    "Befaßt" in diesem Sinne wird eine Strafvollstreckungskammer nicht nur und erst dann, wenn ein förmlicher Antrag auf Erlaß einer nachträglichen Entscheidung eingeht, sondern stets auch dann, wenn eine solche Entscheidung etwa wegen Ablaufs einer gesetzlichen oder vom Gericht festgesetzten Frist erforderlich wird (BGHSt 26, 187, 188 [BGH 27.08.1975 - 2 ARs 203/75]; 26, 278, 280) [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75].

    Ein vorübergehender Aufenthalt in diesem Sinne ist etwa dann gegeben, wenn eine Verschubung einen Zwischenaufenthalt in einer Anstalt erforderlich macht oder der Verurteilte wegen einer dringend notwendigen ärztlichen Untersuchung für einige Tage oder Wochen in einer hierfür besonders geeigneten Anstalt untergebracht wird (vgl. BGHSt 26, 165, 166 [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75]; 26, 278, 279 [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75]; BGH in NJW 1976, 249).

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 14.05.1980 - 2 ARs 119/80
    "Befaßt" in diesem Sinne wird eine Strafvollstreckungskammer nicht nur und erst dann, wenn ein förmlicher Antrag auf Erlaß einer nachträglichen Entscheidung eingeht, sondern stets auch dann, wenn eine solche Entscheidung etwa wegen Ablaufs einer gesetzlichen oder vom Gericht festgesetzten Frist erforderlich wird (BGHSt 26, 187, 188 [BGH 27.08.1975 - 2 ARs 203/75]; 26, 278, 280) [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75].
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 291/75

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer im Fall einer vorübergehenden

    Auszug aus BGH, 14.05.1980 - 2 ARs 119/80
    Ein vorübergehender Aufenthalt in diesem Sinne ist etwa dann gegeben, wenn eine Verschubung einen Zwischenaufenthalt in einer Anstalt erforderlich macht oder der Verurteilte wegen einer dringend notwendigen ärztlichen Untersuchung für einige Tage oder Wochen in einer hierfür besonders geeigneten Anstalt untergebracht wird (vgl. BGHSt 26, 165, 166 [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75]; 26, 278, 279 [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75]; BGH in NJW 1976, 249).
  • BGH, 21.07.1989 - 2 ARs 381/89

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

    Auszunehmen von diesem Grundsatz sind lediglich vorübergehende Verschubungen (BGHSt 26, 165, 166 [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75]; 26, 278, 279), [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75]etwa zur Wahrnehmung eines Termins (OLG Stuttgart NJW 1976, 437 [OLG Stuttgart 11.08.1975 - 1 Ws 247/75]; Wendisch in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 462 a Rdn. 13) oder zu einer kürzere Zeit dauernden Krankenhausbehandlung (BGH, Beschlüsse v. 15. Oktober 1975 - 2 ARs 251/75 und v. 14. Mai 1980 - 2 ARs 119/80).
  • BGH, 18.06.1980 - 2 ARs 156/80

    Widerruf einer Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung - Zuständigkeit

    Es war auch nicht zu erwarten, daß sein Aufenthalt dort nur von ganz kurzer Dauer sein würde (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Mai 1980 - 2 ARs 119/80).
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